Denkmalimmobilien kaufen

Eine ideale Kapitalanlage: Denkmalgeschützte Immobilien

Die Denkmalimmobilie ist eine der attraktivsten Formen der Kapitalanlage für Anleger und Eigennutzer. Hohe Mieteinnahmen und Steuerersparnisse geben Sicherheit durch steigenden Wertzuwachs und nachhaltigen Vermögensaufbau, gerade in Zeiten, in denen andere Anlageformen durch Verluste wegen steigender Inflationsraten gefährdet sind. Die Besonderheiten der Denkmalimmobilie garantieren eine rege Nachfrage. Ebenso ist die denkmalgeschützte Immobilie eine hervorragende Kapitalanlage zur Sicherung des Lebensstandards im Alter, denn Denkmalimmobilien sind nicht durch Kursschwankungen gefährdet und bleiben Kapitalanlegern auch in Krisenzeiten, wenn normale Geldanlagen an Wert verlieren. Denkmalimmobilien sind deshalb für Investoren auch als langfristige Geldanlagen interessant. In den beliebten Lagen der Großstädte muss sich ein Anleger über seine Investition und seinen Gewinn kaum Gedanken machen. Erstens wird er mit lukrativen Mieteinnahmen rechnen können, denn dank der hohen Wohnqualität in oftmals lichtdurchfluteten Räumen mit zierenden Details, wie zum Beispiel mit wunderschönen Stuck-Verzierungen oder alten Parkettböden, Marmorkacheln in den Nutzräumen und Treppenhäusern sowie eindrucksvollen Fassaden, ist die Nachfrage nach denkmalgeschützten Objekten so hoch wie nie, insbesondere dann, wenn die Häuser nach heutigem Standard saniert sind. Zweitens erfährt sein Besitz aller Wahrscheinlichkeit nach einen beachtlichen Wertzuwachs durch Sanierung, Modernisierung und steigende Nachfrage.

Was ist eine Denkmalimmobilie?

Eine denkmalgeschützte Immobilie wird definiert als ein Gebäude von besonderer Bedeutung, das es wert ist, erhalten zu werden. Dieser Wert ergibt sich sowohl aus seiner Architektur, als auch aus seiner Historie oder aber dem baulichen Kontext der Stadt. Denkmalschutzgesetze gewährleisten den Schutz und den Erhalt der denkmalgeschützten Immobilien. Nicht jedes alte Haus ist ein Baudenkmal. Um als Baudenkmal gefördert werden zu können, muss die Immobilie nicht nur der oben genannten Definition entsprechen, sondern auch in einem Sanierungsgebiet liegen. Den Nachweis, dass es sich bei einem alten Gebäude um eines der gesuchten und wertvollen Objekte handelt, muss der Bauträger nachweisen.

Was macht eine denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage besonders interessant?

Zur Zeit suchen Kapitalanleger intensiv nach Anlagemöglichkeiten, die vor einer Inflation geschützt sind. Gerade die vermeintlich sicheren Anlagen wie deutsche Staatsanleihen und Festgelder würden ja von einer Inflation als Erstes betroffen sein. Wie die Geschichte zeigt, sind Geldwerte eine in Inflationszeiten sehr unsichere Anlage! Es verbleibt daher nur die Möglichkeit, in Sachwerte zu investieren, deren Werte mit der Inflation steigen! Eine Investition, die vor Inflation schützt und außerdem eine hohe Sicherheit bietet, ist die Immobilie.

Die meisten Deutschen können sich für Denkmalschutzimmobilien begeistern, ob als Mieter oder Investoren. Die Mieter lieben die schönen Stuckverzierungen, die hohen Decken und die lichtdurchfluteten Räume von Denkmalschutz-Immobilien. Die Investoren sind ebenfalls eingenommen von Denkmalimmobilien, denn sie bringen ihnen hohe Steuervorteile und sichere Mieten und höchstwahrscheinlich auch interessante Wertsteigerungen, denn das Angebot an Denkmalschutzimmobilien ist begrenzt. Darüber hinaus finden sich denkmalgeschützte Immobilien oft in zentralen Lagen der jeweiligen Stadt. Studien besagen, dass diese städtischen Lagen schon heute von massiver Wohnungsknappheit bedroht und diese Entwicklung nimmt zu. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf Wertsteigerung und auf die Entwicklungen der Mieten, die in den Ballungsgebieten schon heute stark ansteigen. Darüber hinaus belegen die Studien, dass Mieter für das Wohnen in einer Denkmalschutzimmobilie auch mehr Miete zu zahlen bereit sind, als in Neubauten gleicher Ausstattung.

So hat ein Anleger zunächst einmal die Möglichkeit, Vorsorge hinsichtlich des eigenen Alters treffen zu können, ohne von Inflation bedroht zu sein und die Aussicht, durch die Wertsteigerung des Objektes weiteres Vermögen aufzubauen. Dazu kommt das volle Erbrecht für die Kinder des Besitzers. Dies ermöglicht auch die Vorsorge für den Nachwuchs in einzigartiger Weise.
Und nicht zuletzt zählen natürlich die einzigartigen Steuervorteile, die mit dem Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie in Anspruch genommen werden können.

Steuerliche Aspekte von Denkmalschutzimmobilien

Investiert ein Anleger in eine Denkmalschutzimmobilie kann er mit erheblichen Steuervorteilen rechnen, und zwar sowohl, wenn er selber in die Denkmalimmobilie einzieht, als auch, wenn er sie vermietet. Im zweiten Fall kann der Investor neben der Denkmalabschreibung nach § 7 h, i EStG zusätzlich noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. Dies führt in der Regel dazu, dass ein Anleger bis zu 45 Prozent des Preises, den er zahlt, als Steuererstattungen vom Finanzamt zurück bekommt. Denn ein Käufer kann grundsätzlich zwölf Jahre lang einhundert Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Die Ausstattung mit einer zeitgemäßen Einbauküche kann zehn Jahre lang mit je zehn Prozent abgeschrieben werden. Die Altbausubstanz ist vierzig Jahre lang mit 2,5 Prozent abzuschreiben.
Insgesamt heißt dies, dass bis zu neunzig Prozent der Sanierungskosten absetzbar sind. Somit ist der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie insbesondere für diejenigen interessant, deren Einkommen über 40.000€ im Jahr liegt. Für Personen mit hoher Steuerlast erzeugt der Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie den größten Steuereffekt. Der Staat, der die Aufgaben des Denkmalschutzes in Zeiten leerer Kassen nicht allein wahrnehmen kann, bietet diesen Anreiz allen, die sich am Erhalt und der Denkmalsanierung geschützter Immobilien beteiligen. Bedingung für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen ist es, dass ein denkmalgeschütztes Objekt im Originalzustand gekauft und mit dem Bauträger einen notariell beglaubigten Vertrag zur Sanierung abgeschlossen wird.
Für Personen mit einer hohen Steuerlast sind die daraufhin möglichen Abschreibungen ideal.
Darüber hinaus kann der Anleger sein Haus nach zehn Jahren auch steuerfrei verkaufen und die erzielten Gewinne sind von der Abgeltungssteuer befreit.
Ein nicht zu unterschätzender Punkt der Überlegungen ergibt sich aus der Tatsache, dass die Objekte, die tatsächlich unter Denkmalschutz stehen, eher selten und auch deshalb besonders begehrt sind.
In der Regel werden dadurch höhere Mieteinnahmen erzielt.

Pro und Kontra einer Denkmalimmobilie

Ob ein Anleger sich für die Investition in eine Denkmalimmobilie entscheidet, hängt davon ab, inwieweit er möglicherweise glaubt, sich mit einem alten denkmalgeschützten Haus zu belasten und in seiner Individualität einzuschränken. Die Furcht vor hohen Kosten wegen schlechter Isolation und diversen Auflagen, welche die Gestaltungsfreiheit des künftigen Eigentümers beschneiden, sind nur zwei der Argumente, die man oft im Zusammenhang mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie zu hören bekommt. Aber der Kauf einer Denkmalimmobilie bietet dem Käufer nicht nur den Charme vergangener Zeit, sondern auch attraktive Steuervorteile. Wie oben beschrieben, wird die sachgerechte Sanierung, der Erhalt des Objektes und Modernisierung vom Staat in großem Umfang gefördert. Beispielrechnungen belegen, dass sich Einnahmen und Kosten annähernd die Waage halten. Und jeder erfolgreiche Sanierungsschritt steigert den Wert der Immobilie. Zudem ist die Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes genau geregelt, zum Schutz des Käufers, nicht zu dessen Einschränkung.

Ablauf von Kauf und Sanierung einer Denkmalimmobilie

Kauf und Sanierung einer Denkmalschutzimmobilie sind außerdem zugunsten der Käufer sehr genau und ins Einzelne gehend geregelt. Der Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie erfordert den Gang zum Notar. Dieser überprüft den Kaufvertrag auf seine rechtsgültige Gestaltung, sodass der Verkäufer keine „Fallstricke“ in den Kaufvertrag einbauen kann. Für die Sanierung gibt es einen detaillierten Ablaufplan, an den sich der Bauträger, der die Sanierung des Denkmalobjektes übernommen hat, halten muss. Dies ist die „Makler- und Bauträgerverordnung“ (kurz: MaBV). Der Kernbestandteil der Verordnung ist es, dass der Bauträger immer erst nach Abschluss einer Maßnahme, zum Beispiel der Rohbaufertigstellung, bezahlt wird. Dadurch ist gesichert, dass der Erwerber oder Investor niemals mit Zahlungen in Vorleistung gehen muss. Die Bezahlung der Sanierungsmaßnahmen der erworbenen Denkmalimmobilie erfolgt also nach und nach und der Verkäufer geht dafür in Vorleistung. Außerdem darf der Käufer seit dem 01.01.2009 fünf Prozent des Kaufpreises zurückbehalten, bis er bei der Abnahme der fertiggestellten Immobilie diese für vollständig und von Mängeln frei erklärt. Diese Regelungen stellen Sicherheitsmaßnahmen für den Käufer dar. Die Eintragung im Grundbuch stellt zum Schluss das endgültige Eigentum an dem erworbenen Denkmalobjekt sicher.

Beratung zum Thema Denkmalschutzimmobilien

Am Markt für Denkmalschutzimmobilien findet sich eine große Anzahl von Anbietern, die alle versprechen, das ideale Objekt zu besten Bedingungen zu vermitteln. Es ist daher für einen Laien zunächst fast unmöglich zu erkennen, ob darunter auch unseriöse Unternehmen sind. Da in der Auswahl einer geeigneten Denkmalschutzimmobilie hinsichtlich der Lage, des Bauträgers, der Ausstattung und in der individuellen Vermögens- und Steuersituation des Käufers die entscheidenden Punkte einer solchen Investition liegen, sollten Sie vorsichtig bei der Wahl Ihres Beraters sein! Lassen Sie sich beraten. Nehmen Sie Termine bei verschiedenen Anbietern wahr. Erkundigen Sie sich über den Anbieter, den Sie in die engere Wahl ziehen wollen.
Wir bieten den notwendigen Ausbildungshintergrund, der bei anderen Anbietern am Markt in dieser Form kaum einmal zu finden sein dürfte. Wir beraten seriös und rechnen Ihnen im Gegensatz zu anderen Anbietern im Markt keine Mondrenditen vor.
Und sollten wir feststellen, dass der Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie und Ihre persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geeignet für eine solche Investition sind, dann sagen wir Ihnen das. Dies ist der Anspruch, an dem wir uns langfristig werden messen lassen.

Fazit
Denkmalimmobilien

Denkmalimmobilien: Eine sichere Kapitalanlage

Eine Denkmalschutzimmobilie ist nicht nur eine sichere, rentable und im Grundbuch eingetragene Kapitalanlage, die beim Aufbau einer ausreichenden und guten Altersvorsorge eine entscheidende Rolle spielen kann, sondern auch ein Sachwert, der durch Inflation nicht entwertet werden kann. Und sie ist, saniert, renoviert und modernisiert oft auch ein selten schönes Objekt, das mit Freude bewohnt und, wenn es so sein soll, mit Gewinn weiterverkauft werden kann.
Lassen Sie sich von uns beraten, denn wenn Sie bei der Auswahl einer Denkmalimmobilie, entweder als Kapitalanlage oder zur eigenen Nutzung, angemessen vorgehen und sich mit der notwendigen Expertise, die wir Ihnen bieten können, begleiten lassen, schaffen Sie einen echten Zukunftswert, an dem auch Ihre Enkel noch Freude haben werden.

Eine ideale Kapitalanlage: Denkmalgeschützte Immobilien

Die Denkmalimmobilie ist eine der attraktivsten Formen der Kapitalanlage für Anleger und Eigennutzer. Hohe Mieteinnahmen und Steuerersparnisse geben Sicherheit durch steigenden Wertzuwachs und nachhaltigen Vermögensaufbau, gerade in Zeiten, in denen andere Anlageformen durch Verluste wegen steigender Inflationsraten gefährdet sind.

Die Besonderheiten der Denkmalimmobilie garantieren eine rege Nachfrage. Ebenso ist die denkmalgeschützte Immobilie eine hervorragende Kapitalanlage zur Sicherung des Lebensstandards im Alter, denn Denkmalimmobilien sind nicht durch Kursschwankungen gefährdet und bleiben Kapitalanlegern auch in Krisenzeiten, wenn normale Geldanlagen an Wert verlieren. Denkmalimmobilien sind deshalb für Investoren auch als langfristige Geldanlagen interessant. In den beliebten Lagen der Großstädte muss sich ein Anleger über seine Investition und seinen Gewinn kaum Gedanken machen. Erstens wird er mit lukrativen Mieteinnahmen rechnen können, denn dank der hohen Wohnqualität in oftmals lichtdurchfluteten Räumen mit zierenden Details, wie zum Beispiel mit wunderschönen Stuck-Verzierungen oder alten Parkettböden, Marmorkacheln in den Nutzräumen und Treppenhäusern sowie eindrucksvollen Fassaden, ist die Nachfrage nach denkmalgeschützten Objekten so hoch wie nie, insbesondere dann, wenn die Häuser nach heutigem Standard saniert sind. Zweitens erfährt sein Besitz aller Wahrscheinlichkeit nach einen beachtlichen Wertzuwachs durch Sanierung, Modernisierung und steigende Nachfrage.

 

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