Massnahmen bei Kernsanierung einer Denkmalimmobilie

Sanierung einer Denkmalimmobilie 

Zur Sanierung einer Denkmalimmobilie kann die Kernsanierung gehören, wenn die Gebäudesubstanz dies erfordert. Bei der Kernsanierung wird ein Haus in einen Zustand versetzt, der dem eines neu errichteten Gebäudes entspricht.

Fast komplette Erneuerung durch Kernsanierung

Baufirmen definieren die Kernsanierung etwas uneinheitlich. In der Regel betrachtet man ein Gebäude als kernsaniert, wenn es durch diverse Baumaßnahmen in seiner Substanz wieder als neuwertig gilt. Zu unterscheiden ist die Kernsanierung vom kompletten Rückbau bis auf die Außenmauern, dieser geht noch einen Schritt weiter als die Kernsanierung und tauscht viele tragende Elemente im Gebäude aus, weil das statisch erforderlich ist. Die Kernsanierung wechselt hauptsächlich Elemente der Substanz aus, die nicht zu tragenden Strukturen des Gebäudes gehören. Da hier nicht scharf voneinander abgegrenzt wird, gibt es für die Kernsanierung keine exakte Definition.

Maßnahmen innerhalb der Kernsanierung

Zu den Standardmaßnahmen der Kernsanierung gehört der Austausch aller Elektroinstallationen und sämtlicher Wasserleitungen. Bei allen Gebäuden mit Baujahr vor 1950 entsprechen die älteren Leitungen nicht mehr modernen Standards, Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (Wasserleitungen aus Blei). Allerdings wurde vielfach im Verlaufe der letzten Jahrzehnte sukzessive umgebaut, was erst im Rahmen einer genauen Bestandsanalyse festgestellt werden kann. Im Elektrobereich geht man heute dazu über, Wohnungen der 1970er Jahre auf die Belastbarkeit der Leitungen hin zu überprüfen, denn es hat sich hinsichtlich der Leistungsaufnahme von Haushaltsverbrauchern in den letzten Jahrzehnten einiges getan. Denkmalimmobilien sind selten jünger als Baujahr 1920 bis 1930, selbst bei gelegentlichen Umbauten im Haus muss inzwischen von Flickschusterei ausgegangen werden, was die Kernsanierung erfordert. Auch das Dach wird oft komplett neu eingedeckt, in einigen selteneren Fällen inklusive der Entfernung und des Neuaufbaus des Dachstuhles. Die Räume im Haus selbst bleiben im Grundriss zumeist bestehen. Wenn innen recht viele Wände herausgenommen werden, darunter auch Stützwände, wird das Gebäude entkernt. In solchen Fällen bleiben nur die Außenmauern stehen. Denkmalgeschützte Immobilien müssen meist kernsaniert werden, die entsprechenden Kosten setzt der Investor steuerlich ab.

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