Wie wird die energetische Sanierung von Denkmalimmobilien durch die KfW Bank gefördert?
Die KfW Bank bietet für Sanierungen verschiedene Maßnahmen zur Förderung an, ein Hauptprogramm ist das Programm 151 für die energetische Sanierung. Am umfangreichsten ist die Förderung wenn es sich nach der Sanierung um ein sogenanntes KfW-Effizienzhaus handelt. Gefördert werden alle Maßnahmen die direkten Einfluss auf Wärmeverlust und Energieeinsparung haben. Also Dämmung der Gebäudehülle, Dach, Fenster und natürlich die Heizungstechnik. Genaue Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Programm 151 der KfW-Bank. Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Kredit ab 0.75 % mit maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung gestellt. Je nach erreichtem Effizienzhausstandard erhält der Bauherr zusätzlich einen attraktiven Tilgungszuschuß ab 25% des Kreditbetrags als Schulderlass. Erreicht werden müssen demnach die Effizienzhausstandards 100 – 40 oder alternativ das Effizienzhaus Denkmal.
Wird kein Effizienzhausstandard erreicht, sind alternativ Einzelmaßnahmen mit einem Kreditbetrag bis zu 60.000 € je Wohneinheit förderfähig.
Achten Sie beim Kauf oder der Sanierung Ihrer Immobilie immer auf die möglichen Förderprogramme. Durch die energetische Sanierung tragen Sie einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung bei und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und die Zukunftsfähigkeit beträchtlich. Der Wert und die Mieteinnahme wird durch die energetische Sanierung erheblich gesteigert. Wir empfehlen unseren Kunden vornehmlich Denkmalobjekte mit umfangreicher KfW-Förderung und sind Ihnen gerne bei allen Fragen hierzu behilflich.