
Denkmalimmobilie oder Sanierungsimmobilie? Was sind die Unterschiede?
Denkmalimmobilien
Denkmalimmobilien werden vom Amt für Denkmalschutz bewertet und gelistet. Denkmalschutzbehörden treffen die Entscheidungen darüber ob ein Kulturdenkmal zerstört, beseitigt, umgestaltet, instand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf und in welchem Umfang. Unsere ausgewählten Bauträger haben alle einen steten und guten Kontakt zu den Denkmalschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer und sind renommierte Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien.
Objekte in einem Sanierungsgebiet:
Bei Sanierungsimmobilien oder Immobilien in einem Sanierungsgebiet wird vor Sanierungsbeginn mit der Stadt ein Sanierungsvertrag geschlossen. Das Interesse der Städte und Gemeinden bei der Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes liegt vornehmlich darin, städtebauliche Missstände zu verbessern und eine weitere Verschlechterung der strukturellen Lage zu verhindern. Die Missstände können für ein bestimmtes Gebiet gelten oder für einzelne Objekte, die den Standard und die Funktion als Wohnraum, Lebensraum oder Arbeitsplatz nicht mehr garantieren können. Der genaue Umfang, Art und Möglichkeiten der Sanierung werden mit der Stadt oder der Gemeinde kommuniziert. Das Konzept einer städtebaulichen Sanierung ist oft nicht den Auflagen des Denkmalschutzes unterworfen. Gemeinden und Investoren profitieren beiderseits von der Ausweisung eines Sanierungsgebietes.
Steuervorteile und erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten gelten für Denkmal- und Sanierungsimmobilien
Für Immobilien, die sich in einem städtisch förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befinden, gelten erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten – für den Investor ergeben sich daher die gleichen Vorteile wie bei der Denkmalimmobilie. Die Steuervorteile durch ein vermindertes zu versteuerndes Einkommen sind ebenfalls dieselben.
Sowohl für eine Sanierungs- als auch ein denkmalgeschützte Immobilie ist es möglich, spezielle Förderprogramme der KfW-Bank für z.B. energieeffizientes, als auch altersgerechtes Wohnen zu beantragen. Die Umbauten erfolgen so in höchstem Maße zukunftsgerecht und öffnen den Wohnraum einer breiten Nachfrageschicht.
Wir beraten Sie gerne über die Unterschiede zwischen der Denkmalimmobilie und einer Immobilie in einem Sanierungsgebiet und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein für Sie passendes Konzept. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.
Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot:
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