Kernsanierung –
Was bedeutet Kernsanierung bei einer Denkmalschutz- oder Sanierungsimmobilie
Um Baudenkmäler oder Immobilien in einem Sanierungsgebiet einer nachhaltigen und sinnvollen Nutzung (hochwertiger Wohnraum) zuzuführen wird in der Regel eine Kernsanierung durchgeführt. Dies bedeutet den umfangreichen Rückbau des Gebäudes auf die Grundsubstanz (Entkernung). Hierbei wird in Abstimmung mit der Denkmalbehörde oder der Stadt darauf geachtet, speziell die erhaltungswürdigen Elemente zu wahren. Im Anschluss wird im Zuge des Sanierungsprozesses die komplette Haustechnik neu installiert. Hierzu gehören alle Elemente der Versorgungsleitungen, Elektroinstallation, kompletter Innenausbau, Fenster und Türen und natürlich Fassade und Dach. Sämtliche Bauleistungen werden in Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde abgestimmt und überwacht. Erreicht wird ein neuwertiger Zustand der Immobilie mit einer sehr guten Ausstattung und hohem Wohnkomfort. Der Umfang der Sanierungsarbeiten wird in der Baubeschreibung und dem Vertragswerk festgehalten. Dies ist wichtig, um bei einem späteren Verkauf der Immobilie die Sanierung gegenüber dem Käufer dokumentieren zu können. Bei Immobilien in Sanierungsgebieten werden wenig bis keine Vorschriften durch die Denkmalbehörde Berücksichtigung finden, hier ist oftmals auch ein mit Neubauten zu vergleichender Energie-Effizienzstandard zu erreichen.
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