Ablauf Kernsanierung
Wie läuft die Kernsanierung in der Praxis?
Sanierung von Baudenkmal- und Sanierungsimmobilie:
Die von uns angebotenen Immobilien werden im Rahmen einer sogenannten „Kernsanierung“ wiederhergestellt. Für den Erstinvestor oder Laien ist dieser Begriff natürlich nicht sehr aussagekräftig und wir möchten Ihnen daher den Umfang näher erläutern. Für uns ist es sehr wichtig dass Sie als Investor nachvollziehen können, was mit der von Ihnen erworbenen Immobilie im Rahmen der Sanierung geschieht.
Die Definition „Kernsanierung“ beinhaltet sämtliche bauliche Sanierungsmaßnahmen um die Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes vollständig wiederherzustellen und in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Zu diesem Zweck wird das Gebäude gänzlich bis auf die tragenden Strukturen (Fundamente, tragende Wände und Decken) zurückgebaut. Bei Notwendigkeit werden auch die tragenden Strukturen erneuert bzw. instand gesetzt.
Bei der nun folgenden Sanierung werden sämtliche Gewerke des Gebäudes erneuert. Hierzu gehören sämtliche Bestandteile der Haustechnik, also die Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation. Der komplette Innenausbau mit Böden, Türen und Erneuerung Wandverkleidungen (Putz/Tapete). Die kompletten Fenster oder nach Maßgabe des Denkmalamtes die komplette Aufbereitung der Fenster. Das Dach wird neu gedeckt und die Dachkonstruktion entweder erneuert oder ertüchtigt. Die Fassade wird in Absprache mit dem Denkmalamt erneuert bzw. sofern dies nicht erlaubt ist, vollständig gereinigt und ausgebessert. Somit werden sämtliche Gewerke im Rahmen der Sanierung erneuert, um einen neuwertigen Zustand der Immobilie mit hohem wohnwirtschaftlichen Nutzfaktor herzustellen.
Natürlich werden im Rahmen der Sanierung auch aktuelle energetische Aspekte berücksichtigt. Oftmals erfolgt eine gebäudespezifische Dämmung in Absprache mit dem beauftragen Architekten bzw. Energieberater. Auch die Nutzbarkeit der Wohnung für ältere Generationen fließt nach Möglichkeit durch Anwendung der aktuellen Vorschriften in die Sanierung ein. Bei Baudenkmälern unterliegen alle Baumaßnahmen der Abstimmung und den Auflagen der Denkmalbehörde.
Der genaue Sanierungsumfang ist in der Baubeschreibung festgehalten und ist Vertragsbestandteil Ihres Kaufvertrages. Hierin sind auch viele weitere Ausstattungsdetails geregelt. So achten wir bei sämtlichen Objekten auf einen hochwertigen Ausstattungsstandard, da hierdurch die Vermietbarkeit deutlich verbessert wird. Zu verschiedenen Ausstattungsdetails besteht für Sie die Möglichkeit sich das Passende nach Ihren Wünschen herauszusuchen. Durch die Verwendung von hochwertigen Materialien bei Armaturen, Bodenbelägen und Türen erhält Ihre Wohnung einen ganz besonderen Akzent. Auch Sonderwünsche können berücksichtigt werden, sofern Sie den geregelten Bauablauf nicht beeinflussen. Gerne zeigen wir Ihnen anhand von Bilddokumentationen den Effekt einer Kernsanierung und das Ergebnis.
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