
Wie wird der Erwerber über den Baufortschritt der Sanierung informiert?
Der Bauträger muss gegenüber dem Erwerber nach Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte den Stand der einzelnen Gewerke in Form von Bautenstandsberichten dokumentieren. Nur so hat der Verkäufer Anspruch auf Bezahlung der einzelnen Kaufpreisraten. Somit ist sicher gestellt, dass der Erwerber nicht Raten bezahlt, welche bautechnisch noch nicht ausgeführt wurden. Regelmäßig werden diese Bautenstandsberichte auch von der finanzierenden Bank eingesehen, bevor die Kaufpreisrate zur Zahlung freigegeben wird.