Wegerecht
Das Wegerecht wird durch den Besitzer eines Grundstücks einem anderen z.B. Anwohner zum Durchgang oder Durchfahrt des Grundstück eingeräumt. Dies stellt eine privatrechtliche Vereinbarung der beiden Grundstücksbesitzer dar. Um Streitigkeiten zu vermeiden sollte das Wegerecht als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden. Hierdurch erhält das Wegerecht Bestand und wird bei einem späteren Verkauf an den neuen Eigentümer übertragen.