Wie hoch ist die Abschreibung für eine Denkmalschutzimmobilie?

Der Sanierungsanteil ist je nach Objekt und Region in der die Immobilie liegt unterschiedlich. Der Sanierungsanteil kann bis zu 90% des Kaufpreis betragen. Die Höhe der Abschreibung ist in § 7 EStG geregelt. Erwerber die zur Kapitalanlage investieren können nach § 7 h/i für eine Dauer von 8 Jahren jedes Jahr 9 % und für weitere 4 Jahre 7 % der Sanierungskosten der Denkmalschutzimmobilie als erhöhte Abschreibung (AfA) geltend machen. Somit können über einen Zeitraum von 12 Jahren 100 % der Wiederherstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich können nach § 7 Abs. 4 EStG bis zu 2,5 % p.a. auf den Wert der Altsubstanz in linealer Form (AfA) abgeschrieben werden. Für Eigennutzer besteht ebenfalls die Möglichkeit die erhöhte AfA zu nutzen. Diese können insgesamt bis zu 90 % der Sanierungskosten (10 Jahre à 9 %) abschreiben und steuerlich geltend machen (§ 10 f EStG).

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: