Hat die steuerliche Abschreibung auf Denkmalimmobilien Bestand?

Grundlage für die Abschreibung auf Denkmal- und Sanierungsimmobilien ist die steuerliche Gesetzgebung, verfasst und niedergeschrieben im Einkommenssteuergesetz. Derzeit gibt es keine Diskussion über die Änderung der steuerlichen AfA-Möglichkeiten. Für ehemalige Erwerber galt in der Vergangenheit immer ein sogenannter Bestandsschutz, wonach die zum Zeitpunkt des Erwerbs / Sanierung geltende Gesetzgebung dauerhafte Anwendung fand.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: