Wann ist der Kaufpreis beim Erwerb einer Denkmalimmobilie fällig?

Beim Erwerb einer Denkmal- oder Sanierungsimmobilie ist der Kaufpreis grundsätzlich entsprechend dem Baufortschritt zu bezahlen. Als weitere Sicherheit für den Erwerber sind die Höhe und die Fälligkeit der Raten in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) verankert und geregelt. Die Zahlung nach MaBV erfolgt somit Zug um Zug mit Fortschritt der Sanierung, der Erwerber muss somit nicht mit seinen Kaufpreiszahlungen in Vorleistung gehen. In der Regel wird der Kaufpreis in 7 Raten im Vertrag zur Zahlung zusammen gefasst.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: