Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer vom Finanzamt erstellt. Sie ist eine Voraussetzung um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden. Steht die Zahlung der Grunderwerbsteuer aus, so kann keine Eintragung im Grundbuch erfolgen.