Selbstnutzung

Bewohnt der Besitzer einer Immobilie diese selbst so spricht man von Sebstnutzung oder einer selbstgenutzten Immobilie. Die Selbstnutzung erfährt aktuell keine gesonderte Förderung durch Abschreibung oder Zuschüsse in Form der früher gewährten Eigenheimzulage. Einzig die Nutzung einer selbst sanierten Denkmalimmobilie ist steuerlich gefördert, hier kann der Eigentümer 90% der Sanierungskosten auf einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend machen.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: