Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist zwingend anzuwenden um einen rechtskräftigen Kaufvertrag nach BGB zur Eigentumsübertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu gewährleisten. Dies gilt natürlich auch auf Bauträgerverträge wie Sie z.B. bei einer Denkmalimmobilie durchgeführt werden.  Der beurkundende Notar muss die Parteien deutlich über die Rechte und Pflichten und den Inhalt des Kaufvertrag informieren und belehren. Durch seine Unterschrift unter dem Vertrag dokumentiert der Notar dass zwischen den Parteien Einigkeit über den Vertragsinhalt besteht.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: