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Kaufnebenkosten

Kaufnebenkosten

Zu den Kaufnebenkosten einer Immobilie zählen Finanzierungskosten, Notarkosten, Gerichtskosten, Kosten für die Grundbucheintragung, Vermessungskosten, Maklerprovision, Grunderwerbsteuer und Erschließungskosten. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Immobilieninvestments sollten sämtliche Kaufnebenkosten Berücksichtigung finden. Bei Denkmalconsultants erwerben Sie im Regelfall ohne die Erhebung einer separaten Käufer-Maklerprovision.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot:

Kaufvertrag

Kaufvertrag In Deutschland muss der Kaufvertrag für ein Grundstück, eine Immobilie oder eine denkmalgeschützte Immobilie grundsätzlich in Schriftform erstellt und zwingend durch einen Notar beurkundet werden ( § 311 BGB). Im Kaufvertrag sind detaillierte Angaben über das Flurstück, die Bebauung, Rechte und Pflichten der Vertragspartner und natürlich der Kaufpreis aufzuführen. Die meisten Kaufverträge unterliegen somit…

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