Kaufvertrag

In Deutschland muss der Kaufvertrag für ein Grundstück, eine Immobilie oder eine denkmalgeschützte Immobilie grundsätzlich in Schriftform erstellt und zwingend durch einen Notar beurkundet werden ( § 311 BGB). Im Kaufvertrag sind detaillierte Angaben über das Flurstück, die Bebauung, Rechte und Pflichten der Vertragspartner und natürlich der Kaufpreis aufzuführen. Die meisten Kaufverträge unterliegen somit dem BGB, welches umfangreiche Sicherheiten gewährleistet. Bei einer zu sanierenden denkmalgeschützte Immobilie ist im Kaufvertrag auch eine Bauverpflichtung durch den Vertragspartner und der Umfang der Baumaßnahmen beschrieben. Der Eigentumsübergang und die Verpflichtung zur Zahlung bedürfen bestimmten Voraussetzungen welche zu erfüllen sind. Der beurkundende Notar prüft die Erfüllung der verschiedenen Voraussetzungen und beauftragt direkt nach Kaufvertrag eine Auflassungsvormerkung für den Käufer. Sobald die Voraussetzungen zur Lieferung und Zahlung des Kaufpreis erfüllt sind kann das Eigentum mit Zahlung und Eintragung des Käufers im Grundbuch übergehen.

 

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