Immobilien Anlage – Ist eine Denkmalimmobilie die Extraklasse unter den Immobilienanlagen?
Denkmalimmobilien in den Toplagen der deutschen Metropolen konnten in den letzten Jahren erhebliche Wertsteigerungen von teilweise mehr als 5%-7% p.a. erzielen. Auch bei den Mieteinnahmen war die Entwicklung aufgrund des exklusiven Wohnambientes deutlich im Trend positiv. Hier ein paar Facts zur Denkmalimmobilie:
- ein kluger Investor erzielt hier eine Nachsteuerrendite von über 7%
- eine Sachwertanlage mit den höchsten Steuervorteilen
- Ihre Investition in Kulturgut und Geschichte
Sind Denkmalgeschützte Immobilien attraktiv zur Kapitalanlage?
Eine breite Schicht von Anlegern möchte heute bei Ihren Investments neben einer soliden Rendite auch eine extra Portion Sicherheit und Stabilität bewahren. Nicht zuletzt diese Argumente sprechen für eine Anlage in Immobilien als das so genannte „Betongold“. Der Immobilienmarkt war in der Vergangenheit immer weniger von starken Schwankungen betroffen als z. B. der Aktienmarkt. Diese Wertstabilität gibt den Investoren ein Sicherheitsgefühl und lässt Sie mit einem guten Bauchgefühl Ihre Investitionen tätigen.
Durch regelmässige Änderung des Einkommensteuergesetzes sind die Möglichkeiten für die Steuerzahler zur Erlangung von Steuervorteilen extrem eingeschränkt worden. Speziell dieser Umstand erhöht die Attraktivität der Denkmalimmobilie enorm. Die im Zuge der Sanierung entstehenden Modernisierungskosten können vom Investor zu 100% innerhalb von 12 Jahren geltend gemacht werden. Hier geht man von einer Vermietung aus. Der Eigennutzer kann bis zu 90% innerhalb von 10 Jahren steuerlich geltend machen. Aus dieser Sicht bietet die Denkmalimmobilie unschätzbare Vorteile für den Steuerzahler und ermöglicht es Ihm inflationsgeschütztes Vermögen aus seiner Steuerlast zu bilden.
Worauf sollte der Erwerber einer denkmalgeschützten Immobilie zur Anlage achten?
Nicht alle alten Gebäude stehen automatisch unter Denkmalschutz und können die entsprechenden Vorteile bieten. Vor einem Erwerb ist eindringlich auf den Status der Immobilie zu achten. Möchte man die erhöhte Abschreibung geltend machen ist es zwingend dass die Immobilie entweder unter Denkmalschutz steht und entsprechend in die Denkmalliste eingetragen ist, oder es muss sich um eine Immobilie in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet handeln und ein entsprechender Sanierungsvertrag mit der Stadt geschlossen sein. Dies ist die wichtigste Voraussetzung damit der Erwerber die Modernisierungskosten nach den § 7h und 7i (EstG) geltend machen und hierdurch seine Steuerlast erheblich reduzieren kann.
Gibt es weitere Anreize für Investoren von Denkmal Immobilien?
Oftmals können die Gebäude bei den heutigen modernen Sanierungsmöglichkeiten auch energieeffizient saniert werden. In diesen Fällen können über die KfW-Bank bestimmte zinsgünstige Förderdarlehen in Anspruch genommen werden. Evtl. können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch Tilgungszuschüsse dieser Darlehen bei der KfW-Bank erhalten werden. Sprechen Sie uns hierauf an, wir sind Ihnen gerne bei allen Fragen behiflich.
Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot:
Weitere Beiträge zum Thema “Immobilien Anlage – Ist eine Denkmalimmobilie die Extraklasse unter den Immobilienanlagen?”