Hypothek

Die Hypothek wird gleich wie die Grundschuld als Grundpfandrecht zur Sicherung von Ansprüchen Dritter in das Grundbuch eingetragen. Die Hypothek fällt im gleichen Verhältnis wie die Forderung des Grundpfandgläubigers abnimmt. Die Grundschuld als Pfandrecht fällt nicht mit der Forderung und kann somit erneut beliehen werden falls die Forderung erloschen ist. Die Banken wenden heute in der Regel eine Grundschuld als Absicherung im Grundbuch an.

 

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