Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist dem Amtsgericht einer Stadt oder Gemeinde zuzuordnen. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher der Kommunen geführt und die Aufgabe besteht in der Überwachung der korrekten Eintragungen im Grundbuch bei allen Änderungen und Neueintragungen bzw. Neuanlagen.

 

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