Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register welches Auskunft über Größe, Nutzungsart, Lasten und Beschränkungen und einzuhaltende Dienstbarkeiten gibt. Auch Rechte eines Pfandgläubigers wie z.B. einer Bank sind dort vermerkt und eingetragen. Mit berechtigtem Interesse kann man das Grundbuch einsehen. Das Sondernutzungsrecht an einer Eigentumswohnung wird im Grundbuch eingetragen. Vor Kaufvertragsabschluß sollte der Käufer immer einen Blick in das Grundbuch werfen.

 

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