Welche vertraglichen Garantien gibt es beim Kauf einer Denkmalimmobilie?

Im heutigen modernen Bauträgerkaufvertrag finden sich umfangreiche und verbraucherfreundliche Garantien welche die Sicherheit des Erwerbers verbessern sollen. Klassisch wird im Kaufvertrag eine Festpreisgarantie vereinbart, Sie schützt den Erwerber vor eventuell anfallenden Mehrkosten durch Kalkulationsfehler des Bauträger oder auch durch Umstände in der Bausubstanz die erst nicht ersichtlich waren und im Laufe der Sanierung auftreten. Die anfallenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Bauunternehmen. Höhere Kosten als im Kaufvertrag durch den Festpreis festgeschrieben sind somit ausgeschlossen.

Eine weitere Sicherheit ist die so genannte Fertigstellungsgarantie welche eine definitives Datum zur Übergabe der bezugsfertigen Wohnung regelt. Hierdurch wird der Erwerber vor einer schuldhaften Verzögerung der Herstellung und der Übergabe der Wohnung geschützt. Zudem hat er hierdurch die Möglichkeit den Bauträger in Verzug zu setzen und Schadenersatzansprüche anzumelden bzw. geltend zu machen. Die Summe der kalkulierten Sanierungskosten sollte auf jeden Fall im Kaufvertrag aufgeführt werden, auch wenn dem Erwerber hierdurch keine Garantie zur Anerkennung von steuerlichen Vorteilen ausgesprochen wird.

Bei modernen Kaufvertragen wird auch das BGB Recht Anwendung finden und eine Zahlung nach der bekannten Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Somit sind umfangreiche Sicherheiten in den Vertragswerken integriert und bieten ausreichend Schutz für den Erwerber.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: