Gemeinschaftseigentum
Als Gemeinschaftseigentum versteht man z.B. bei Mehrfamilienhäusern (auch Denkmalimmobilien) die gemeinschaftlich genutzten und erworbenen Gebäudebestandteile. Hierzu zählen z.B. die Außenanlagen, Dach, Treppen und Kellerräume, als auch der Fahrstuhl oder die Fassaden. Vom Gemeinschaftseigentum ausgenommen sind die sogenannten Sondernutzungsrechte für die jeweiligen zugewiesenen Wohneinheiten. Unterhalts-, Renovierungs- und Instandhaltungskosten am Gemeinschaftseigentum werden anteilig in Höhe der jeweiligen Miteigentumsanteile von den Eigentümern getragen.