Erschließung / Erschließungskosten
Um Grundstücke einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen ist es notwendig, sämtliche Versorgungsanschlüsse und den strukturellen Anschluss an das öffentliche Wegenetz zu gewährleisten. Hierzu zählen z.B. Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Telefon und Zugang zu Gehweg und Straße. Diese Aufgabe (s.g. Erschließung) wird im allgemeinen von den Gemeinden und Kommunen übernommen und die Grundstückseigentümer werden anteilig an diesen Erschließungskosten beteiligt.