Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in § 21 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Dies sind Einkünfte, die aus Vermietung oder Verpachtung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, wie z.B. Grundstücken und Gebäuden erzielt werden. Werbungskosten wie z.B. Zinsaufwand und Reparaturkosten können den Einnahmen gegengerechnet werden und sorgen durch die Minderung der Einkünfte für eine Steuerersparnis. Spezielle bei Denkmalimmobilien und Sanierungsimmobilien zur Kapitalanlage vermindern sich die Einkünfte durch die hohe Abschreibung durch die § 7h und 7i des EStG.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: