
Denkmalschutz – Immobilien mit überdurchschnittlicher Rendite
Bundesweiter Denkmalschutz mit überdurchschnittlichem Rendite-Potential
Der private Denkmalschutz generiert bundesweit erhebliche Steuervorteile. Da der deutsche Staat für den Denkmalschutz verantwortlich ist, die Aufgabe aber allein nicht finanziell stemmen kann, bietet er Eigentümern daher attraktive Steuervorteile. Wenn Sie ein Baudenkmal als Kapitalanlage erwerben, setzen Sie die Sanierungskosten als Anleger vollständig steuerlich ab. Es kann sich hierbei um Wohnhäuser, Gründerzeitvillen, ehemalige Fabriken oder Schlösser handeln. Die Varianten von Objekten mit Denkmalschutzcharakter sind sehr vielfältig. Sie werden liebevoll saniert, was ihren Erhalt für künftige Generationen sichert. Bundesweit bedeutet Denkmalschutz zugleich eine attraktive Kapitalanlage. Die Renditen fallen durch die Steuerersparnisse, die hohen Mieten und sichere Wertsteigerungen stets überdurchschnittlich aus. Gewinne auf das Investment von 8% p.a. sind nicht ungewöhnlich, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Die örtliche Denkmalschutzbehörde muss das Gebäude als Denkmal anerkennen und in die entsprechende Denkmalliste aufnehmen, danach können die Kapitalanleger per Denkmal-AfA ihre Sanierungskosten vollständig oder (als Selbstnutzer) zu 90 Prozent steuerlich absetzen. Die entsprechende Gesetzgebung gilt über die §§ 7h,i und 10f EStG bundesweit, allerdings sind bestimmte Regionen besonders attraktiv. Hierzu zählen Sachsen (bevorzugt Dresden, Leipzig und Görlitz), Bayern, Baden-Württemberg und NRW. Hier fällt das Wertsteigerungspotenzial zusätzlich zur Steuerersparnis besonders hoch aus. Auch können Sie sich als Kapitalanleger auf attraktive Mietrenditen verlassen. Nach zehn Jahren ist der Verkauf eines Denkmalschutzobjektes zudem steuerfrei. Lassen Sie sich von uns bundesweit entsprechend beraten, unsere Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung.