Denkmalgeschützte Immobilien zur Kapitalanlage – Mietinteressenten und Verwaltung der Denkmalimmobilie

Wer sind die Mietinteressenten für denkmalgeschützte Immobilien?

Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, haben immer ein besonderes Flair. So sind es oft Villen aus der Gründerzeit oder altertümliche Fabrikgebäude, die zu modernen und luxuriösen Lofts und Apartments umgebaut wurden. Durch hochwertige Ausstattung und engerieeffiziente Sanierung erzielt eine Denkmalimmobilie meist eine höhere Miete als z.B. eine Neubauwohnung. Das hat zur Folge, dass sich eher der gut verdienende Teil der Bevölkerung dafür interessiert eine denkmalgeschützte Wohnung zu mieten. Die oftmals exponierte Lage in guter Infrastruktur in den Metropolen unseres Landes zieht jung und alt an. Wer eine Denkmalschutzimmobilie zur Kapitalanlage kauft, hat also im Normalfall keinen Ärger mit säumigen Mietern oder Mietnomaden.

Wie wird die Denkmalimmobilie verwaltet und mit welchen zeitlichen Aufwand muss der Kapitalanleger rechnen?

Eine denkmalgeschützte Immobilie wird im Normalfall durch eine Hausverwaltung betreut. Sie als Kapitalanleger, der die Denkmalimmobilie zur Vermietung gekauft hat, haben somit keinerlei zeitlichen Aufwand. Die Hausverwaltung kümmert sich um die Vermietung Ihrer Denkmalwohnung, um die Nebenkostenabrechnung und um die Instandhaltung der Immobilie. Für die Verwaltung des Gemeinschafts- und Sondereigentums berechnet die Hausverwaltung im Regelfall zwischen 25 und 40 Euro pro Monat die von Ihnen als Eigentümer der denkmalgeschützten Immobilie zu entrichten sind. Diese Kosten sind für Sie steuerlich abzugsfähig. Ein Großteil der Kosten wie z.B. Versicherung, kleinere Instandhaltungsreparaturen, regelmäßige Kosten für Aufzug und Wartung oder Gartenarbeiten, können vom Vermieter im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Kleinere Positiionen wie Kontoführungsgebühren oder Instandhaltungsrücklagen können jedoch nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Gibt es weitere Vorteile für den Kapitalanleger?

Als Eigentümer einer Denkmalimmobilie können Sie nicht nur die laufenden Kosten wie oben beschrieben steuerlich in Abzug bringen. Um den maximalen Steuervorteil einer denkmalgeschützten Immobilie zu erzielen, muss die Immobilie vor Beginn der Sanierung in Ihr Eigentum übergehen. Die Sanierungskosten können Sie dann zu 100 % über 12 Jahre abschreiben. Gleichzeitig mindert der Kauf einer Denkmalimmobilie ihr zu versteuerndes Einkommen. Der Staat fördert Ihre Investition in ein Baudenkmal. Ebenfalls Unterstützung erfährt der Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW-Bank. Durch verschiedene Förderprogramme gibt es die Möglichkeit zinsgünstig Kreditmittel zu bekommen, außerdem, bei Erreichung eines Standards „Effizienzhaus“ die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss zu erhalten.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie eine Denkmalgeschützte Immobilie zur Kapitalanlage erwerben möchten. Wir haben renommierte Bauträger mit exklusiven Denkmalobjekten in unserem Repertoire und stehen Ihnen auch in Fragen der Finanzierung und Beantragung von Fördermitteln gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot:

 

 


 

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