Bereitstellungszinsen

Bei der Finanzierung einer zur Sanierung vorgesehenen Denkmalimmobilie oder Sanierungsimmobilie spielt die Dauer der Sanierung auf die Zinsen eine besondere Rolle. Wird durch die Bank das vereinbarte Darlehen zur Verfügung gestellt und nicht sofort vollständig abgerufen, so werden ab einem gewissen Zeitraum sog. Bereitsstellungszinsen für den nicht abgerufenen Teil des Darlehens berechnet. Da eine Denkmalimmobilie in der Regel nach MaBV (Makler und Bauträgerverordnung) in mehreren Raten zu bezahlen ist, fallen in der Regel immer Bereitstellungszinsen an. Sie betragen in der Regel und je nach Darlehenshöhe zwischen 1,5 und 3 % jährlich. Über die Höhe der Bereitsstellungszinsen kann mit dem jeweiligen Bankinstitut verhandelt werden.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: