Auszahlungsvoraussetzung

Die finanzierende Bank knüpft die Auszahlung der Kreditmittel bei der Finanzierung einer Immobilie oder Denkmalimmobilien an bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen. So sind Unterlagen zum Kaufobjekt, Bonität oder eine Baubeschreibung bei einer Denkmalimmobilie einzureichen. Der korrekte Eintrag der Darlehenssicherung in Form der Grundschuld und der Nachweis hierüber ist eine wesentliche Voraussetzung zur Auszahlung des Darlehens. Beim Kauf einer denkmalgeschützten Wohnung ist neben der Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen auch eine Teilungserklärung vor Auszahlung der Kreditmittel als Nachweis einzureichen.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: