Denkmalimmobilien sind in jeder Hinsicht eine außergewöhnliche Anlage. Zum einen sind es optisch repräsentative Gebäude, die das Städtebild charakteristisch prägen und durch den Denkmalsschutz durch einen hohen Werterhalt gekennzeichnet sind. Zum anderen bieten sie Steuersparpotenziale, die sich einerseits durch die Denkmal-AfA, andererseits durch Steuerfreiheit von Erlösen durch Veräußerung ab zehn Jahre nach dem Erwerb ergeben. Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus erwerben und die Abschreibungsmöglichkeiten entdecken möchten, gibt es Denkmal-Afa Rechner, die Ihnen hohe Transparenz im Hinblick auf die Effizienz Ihrer zukünftigen Investition bieten können.
Die Denkmal-AfA ist im Einkommensteuergesetz in Paragraph 7 geregelt. Der Erwerb einer Denkmalimmobilie, die einer Sanierung bedarf, kann in diesem Zusammenhang besonders lukrativ sein, denn in den ersten zwölf Jahren können Sie Modernisierungen der Denkmalimmobilie durch Abschreibungen als Minderung Ihres steuerpflichtigen Einkommens bei der Steuererklärung ansetzen. In den ersten acht Jahren sind 9 Prozent möglich, in den folgenden vier Jahren 7 Prozent. Dies summiert sich. So sind Steuerrückflüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent des Kaufpreises Ihrer Denkmalimmobilie möglich. Mit der Rendite von Bestands- und Neuimmobilien, die weit unter diesem Wert liegt, hält das denkmalgeschützte Haus in jedem Fall stand. Genauer gesagt: Die Rendite bei einer Denkmalimmobilie ist häufig sogar signifikant überlegen. Und der Altbauanteil der Denkmal AfA in Höhe von 2 – 2,5 Prozent ist in dieser Überlegung noch nicht einmal berücksichtigt!
Natürlich erhalten Sie von uns eine ebenso hochwertige, wie maßgeschneiderte Beratung, wenn es um eine Denkmalimmobilie und Abschreibung für die Gebäudesanierung geht. Aber wenn Sie vorab neugierig sind, finden Sie im Internet viele Denkmal-AfA Rechner, die Ihnen erste Anhaltspunkte für den Profit aus einer bestimmten Anlage geben. So geben Sie in die Maske einfach einige relevante Daten ein. Hierzu gehören unter anderem der Kaufpreis, die Kosten der Modernisierung, die Mieteinnahmen, das Jahreseinkommen und einige Punkte mehr. Wenn Sie den AfA-Rechner auslösen, erfahren Sie per Mausklick, wie sich die Abschreibungen für Ihre individuelle Denkmalimmobilie gestalten. Dies ist meist lohnenswerter, als Sie im Vorfeld vielleicht ahnen.
Beispielsweise erwerben Sie in 2018 eine Denkmalimmobilie im Wert von 175.000 Euro. Sie zahlen rund 26.000 Euro Steuer. Wenn Sie eine Denkmal-Afa von rund 10.200 und eine Altbau-Afa von rund 760 Euro als steuerrelevante Abzüge geltend machen können, ist eine Steuerersparnis von über 5.000 Euro allein im Jahr 2018 für Sie möglich.
In Deutschland ist die Investition in eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage besonders lohnenswert. Die Investition muss aber gut geplant sein. Deshalb können Sie, nachdem Sie für eine Denkmalimmobilie den AfA-Rechner genutzt haben, eine konkrete Anfrage an uns senden. Wir berechnen, die für eine bestimmte Denkmalimmobilie Abschreibungen genutzt werden können und stellen Ihre Kaufentscheidung auf eine Grundlage hoher Professionalität und Seriosität. Dürfen wir Sie rund um das Thema Denkmalimmobilie und Abschreibungen ausführlich und vor allem fachmännisch beraten? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme via Mail oder Telefon zur Terminvereinbarung und auf unser gemeinsames Immobilienprojekt auf dem Gebiet der lohnenswerten Denkmalimmobilien. Das Gespräch wird Ihnen zeigen, was wir objektiv belegen können: Denkmalimmobilien sind eine Investition in die Zukunft!
Service-Hotline: 07171 9411585
Ihr Kontakt zu uns:
Agaton Immobilien GmbH
Sebaldstraße 7
73525 Schwäbisch Gmünd
Kontakt:
Telefon: 07171-9411585
Telefax: 07171-9419447
E-Mail: info@denkmalconsultants.de
Service: