Um für Ihre Denkmalimmobilie die nach dem KfW Programm 151 vollständige Förderung zu erhalten muss der Standard des KfW-Effizienzhaus erreicht werden. Dies erfordert umfangreiche Bau- und Dämmmaßnahmen welche bei einem unter Denkmalschutz stehenden Objekt oft nicht realisiert werden können oder aus Gründen des Denkmalschutz nicht möglich sind.
Speziell für diese Fälle hat die KfW-Bank das Förderprogramm Effizienzhaus Denkmal initiiert und fördert hiermit ebenfalls umfangreich die Sanierung von erhaltenswerter Bausubstanz. Es sind alle energetischen Baumaßnahmen durchzuführen die in Abstimmung mit den Auflagen des Denkmalamtes unter Erhaltung der schützenswerten Substanz möglich sind. Die Förderfähigkeit und Durchführung der Maßnahmen ist durch einen Energieberater oder Sachverständigen zu bescheinigen.
Das zu sanierende Gebäude muss also ein in die Denkmalliste eingetragenes Baudenkmal sein und kann nur unter dieser Voraussetzung die vereinfachte KfW Förderung erhalten. Es kann sich allerdings auch um ein Gebäude welches als besonders schützenswert erachtet wird handeln, aufgrund seiner Geschichte oder Historie. Die Einstufung hierzu obliegt jedoch in jedem Fall der Kommune oder der Denkmalbehörde und muss im Vorfeld bescheinigt werden.
Die Erweiterung des Förderprogramm zeigt in welcher Dimension dem Staat an der Erhaltung dieser Gebäude gelegen ist. Das neue Förderprogramm der KfW-Bank stellt einen weiteren Anreiz für Investoren zum Erwerb und Sanierung von Denkmal- und Sanierungsimmobilien dar.
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