
Wie erfolgt die Verwaltung und Vermietung einer Denkmalschutzimmobilie?
In der Regel muss sich der Erwerber weder um die Verwaltung noch um die Vermietung seiner denkmalgeschützten Immobilie kümmern. Für die Verwaltung der Immobilie beauftragt die Eigentümergemeinschaft eine auf die Verwaltung von Immobilien spezialiserte Hausverwaltung. Diese kümmert sich um alle kleinen und großen Dinge des Alltags und erhält hierfür vom jeweiligen Erwerber eine monatliche Pauschalzahlung, die sogenannte Verwaltergebühr. Meist kümmert sich die Hausverwaltung auch um die dauerhafte Vermietung der Immobilie, so dass der Eigentümer keinen bis wenig Aufwand mit diesen administrativen Dingen hat.
Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot:
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