Welche laufenden Kosten entstehen für den Besitzer einer Denkmalimmobilie?

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung kann der Eigentümer eine Vielzahl der Nebenkosten im Rahmen der jährlich stattfindenden Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter geltend machen. Dies ist im Mietvertrag entsprechend zu vereinbaren. Vom Eigentümer direkt ist die Instandhaltungsrücklage und die Kosten für die Haus- und Wohnungsverwaltung zu übernehmen. Die Instandhaltungsrücklage kann bei einer späteren Auflösung z.B. Reparatur vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: