Verkehrssicherungspflicht

Durch die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer eines Grundstücks die grundsätzliche Verpflichtung, alle Gefahrenquellen, die unmittelbar von seinem Grundstück ausgehen oder entstehen könnten, zu beseitigen oder zu verhindern. Hierzu zählen auch an sich banale Dinge wie z. B. die Schneeräumung. Eigentümer von Immobilien und Grundstücken sollten immer über eine entsprechende Haftpflichversicherung verfügen. Vor allem bei Bau- und Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. der Sanierung einer Denkmalimmobilie kommt der Verkehrssicherungspflicht eine hohe Bedeutung zu.

 

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