Schenkung von Immobilien

Die Schenkung von Immobilien kann vom Immobilienbesitzer zu Lebzeiten an Ehegatte, Kinder oder andere Verwandte getätigt werden. Bei der Schenkung einer Kapitalanlage Immobilie oder einer selbst bewohnten Immobilie an den Ehegatten gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Für die Schenkung an leibliche Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Bei der Schenkung fällt keine Grunderwerbssteuer an. Auch die Spekulationsfrist beginnt nicht erneut.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: