Abnahmeverpflichtung
Abnahmeverpflichtung
Bei Grundstückskaufverträgen, als auch Darlehensverträgen, die für Denkmalschutzimmobilien oder Steuerimmobilien geschlossen wurden, gilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen zur Abnahme der Immobilie oder des Darlehens eine Abnahmeverpflichtung für den Vertragspartner.