Grunderwerbsteuer

Bei einem rechtskräftigen notariell abgeschlossenen Kaufvertrag von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist der Erwerber verpflichtet, die Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Die Grunderwerbsteuer wird von der Kommune erhoben und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des notariell beurkundeten Kaufpreis.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot: