Steuervorteile –

Steuerabschreibung bei Baudenkmälern

Der deutsche Staat belohnt Investoren, die ihr Kapital in Denkmalimmobilien anlegen, mit der Möglichkeit der Steuerabschreibung. Diese eröffnet Ihnen finanziell lukrative Perspektiven bei dem Erwerb und der anschließenden Erhaltung Ihrer Immobilie, welche unter Denkmalschutz steht. Erhaltungs- und Sanierungskosten fallen unter die Steuerabschreibung, die im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Über eine Periode von 12 Jahren setzen Kapitalanleger sukzessive die Sanierungskosten steuerlich zu 100 Prozent ab, bei Selbstnutzern beträgt der Anteil der Steuerabschreibung 90 Prozent über 10 Jahre. Sie generieren damit als Eigentümer des Denkmals große finanzielle Vorteile, wenn Sie die Steuerabschreibung nutzen. Im Laufe der kommenden Jahre schenkt Ihnen der Staat ein kleines Vermögen durch die entsprechenden Rückerstattungen bei der Einkommensteuer. Wir helfen jedem Anleger dabei, die Steuerabschreibungen vorteilhaft auszuschöpfen. Da wir seit vielen Jahren im Bereich der Denkmalsanierung und des Erwerbs tätig sind, kennen wir die Gesetzeslage sehr genau und erfassen regelmäßig alle Vergünstigungen für unsere Mandanten. Sie möchten ein Baudenkmal kaufen – dann sprechen Sie mit unseren kompetenten Denkmal Consultants.