Denkmalabschreibung
Denkmalabschreibung als Steuervorteil
Eine Investition in die denkmalgeschützte Immobilie gewinnt ganz erheblich an Attraktivität über die Denkmalabschreibung. Diese wird möglich, sobald das Amt für Denkmalschutz ein Objekt offiziell als Baudenkmal deklariert hat. Ab diesem Zeitpunkt ergeben sich für einen Investor sehr interessante finanzielle Perspektiven über die Denkmalabschreibung. Hiermit werden alle steuerlichen Vorteile beschrieben, die sich beim Erwerb und der Sanierung eines Baudenkmals ergeben. Sie können als Investor bei der Denkmalabschreibung alle anfallenden, von der Denkmalbehörde amtlich genehmigten Sanierungskosten zu 100 Prozent steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie reiner Kapitalanleger sind. Die Abschreibung wird über den Zeitraum der nächsten 12 Jahre vorgenommen. Als Selbstnutzer setzten Sie 90 Prozent über 10 Jahre ab. Der Gesetzgeber bietet mit der Denkmalabschreibung sehr attraktive Anreize für eine Kapitalanlage in denkmalgeschützte Häuser. Diese Idee fasziniert schon auf den ersten Blick, sie muss aber mit kompetenter Beratung umgesetzt werden, damit das Projekt insgesamt zum Erfolg wird. Besonders in den neuen Bundesländern erschließen sich nach wie vor sehr viele interessante Möglichkeiten, viele Regionen gelten als Mekka für tatkräftige Kapitalanleger. Wer jedoch diesen Markt nicht kennt, muss sich auf böse Überraschungen gefasst machen. Vertrauen Sie daher beim Kauf von Baudenkmälern auf kompetente und erfahrene Berater. Wir verfügen über beste Kontakte zu Denkmalschutzbehörden, vielen Bauträgern und denjenigen Partnern, welche maßgeblichen Einfluss auf Denkmalentscheidungen nehmen. Die Denkmalabschreibung gehört zu den größten finanziellen Vorteilen, die Ihnen beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie zugutekommen.
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