Abschreibungsarten im Bereich denkmalgeschützter Gebäude
Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen verschiedene Abschreibungsarten vor, mit denen interessante finanzielle Optionen beim Erwerb und der anschließenden Sanierung von Denkmalschutzobjekten erschlossen werden. Über die Abschreibung setzen Anleger den Kostenanteil der Altbausanierung von Denkmalschutzobjekten ab. Hierzu existieren verschiedene Abschreibungsarten, die Ihnen unsere Experten erläutern. Je nach Nutzungsart der Immobilie, Ihrem Ansatz als reiner Kapitalanleger oder Selbstnutzer und dem Verhältnis von Erwerbs- und Sanierungskosten ergeben sich unterschiedliche Formen und Grade der Abschreibung, die Ihnen unsere Experten erläutern. Als reiner Investor können Sie über 12 Jahre 100 Prozent, als Selbstnutzer über 10 Jahre 90 Prozent Ihrer Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Wie hoch die Ersparnis im Einzelnen ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und dem Verhältnis der Sanierung zum Erwerb ab. In der Regel übersteigen die Sanierungskosten die Investitionssumme beim Erwerb um ein Vielfaches. Doch auch der Erwerb unterliegt der linearen Abschreibung von 2,0 Prozent (Gebäude mit Baujahr ab 1925) oder sogar 2,5 Prozent (ältere Gebäude). Der Gesetzesgeber bekundet mit den großzügigen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten sein besonderes Interesse im Bereich des Schutzes und der Werterhaltung von Denkmälern auf dem Sektor der Wohn- und Gewerbeimmobilien. Er überlässt Ihnen – trotz Ihrer zusätzlichen Renditen bei der Vermietung – nicht die alleinige Verantwortung für die Sanierung der Baudenkmäler, die zu unseren Altstädten gehören. Daher wurden die interessanten Abschreibungsoptionen geschaffen, die Ihnen außergewöhnliche finanzielle Vorteile einbringen. Investoren werden auf diese Weise staatlich unterstützt, denn die Allgemeinheit – Bund, Länder und Kommunen – ist keinesfalls imstande, mit öffentlichen Geldern die vielen interessanten Gebäude aus der Gründerzeit oder im Bauhausstil historisch exakt zu erhalten. Daher greift die Bundesrepublik Deutschland über ihre Finanzgesetze zum Mittel der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit, um Kapitalanleger zu ermuntern, in die historischen Gebäude zu investieren. Die Zeit hierfür war nie so günstig wie Anfang 2013, denn die Hypothekenzinsen sind historisch niedrig, während eine Wertsteigerung von Immobilien im Allgemeinen und von Denkmalschutzimmobilien im Besonderen auf jeden Fall zu erwarten ist.
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