Abschreibung Sanierungskosten

Attraktive Abschreibung von Sanierungskosten bei Baudenkmälern

Baudenkmäler bieten wesentlich höhere Steuerspar-Möglichkeiten als Neubauten oder normale, nicht denkmalgeschützte Altbauten mit sich. Das liegt an der Abschreibung von Sanierungskosten, die ein Kapitalanleger zu 100 Prozent und ein Selbstnutzer zu 90 Prozent vornehmen kann. Auf diese Weise fördert der Staat großzügig den Erhalt von Baudenkmälern, er belohnt diejenigen Eigentümer und Kapitalanleger, die mit ihrem Engagement deutsche Baudenkmäler sanieren, was deren Erhalt künftige Generationen sichert. Die gesetzlichen Grundlagen für die Abschreibung von Sanierungskosten finden sich in den §§ 7h,i EStG sowie §10f des Einkommensteuergesetzes. Wer als Kapitalanleger ein denkmalgeschütztes Objekt erwirbt und sanieren lässt, macht diese Kosten über 12 Jahre geltend und setzt dabei 100 Prozent steuerlich ab, beim Selbstnutzer sind es insgesamt 90 Prozent über 10 Jahre. Die üblichen Abschreibungen von 2,0 oder 2,5 Prozent auf 50 oder 40 Jahre, die auch sonstigen Immobilien gewährt werden, kommen bei Denkmalobjekten noch hinzu. Damit hat der deutsche Staat eine der attraktivsten Steuersparmöglichkeiten überhaupt geschaffen, die sich mit der Höhe des Sanierungskostenanteils potenzieren. Auch der Verkauf eines Denkmalschutzobjektes bleibt nach dem Ablauf der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei.