Abschreibung
Informationen zur Abschreibung eines Denkmals
Mit der Abschreibung einer Denkmalimmobilie erlangt der Erwerber erhebliche Steuervorteile. Um diese voll auszuschöpfen, müssen einige wesentliche Aspekte berücksichtigt werden, zu denen wir Sie umfassend beraten. Ein Punkt ist die Kenntnis darüber, ob eine komplette Immobilie unter Denkmalschutz steht. In einigen Fällen erstreckt sich die amtliche Würdigung als Denkmal nur auf Teile der Immobilie, etwa die Fassade, die das Stadtbild bereichert. Nur mit dieser Kenntnis ist die korrekte und umfassende Abschreibung der Immobilie in Anspruch zu nehmen. Da wir seit vielen Jahren die Thematik umfassend bearbeiten, können wir Ihnen in jeder Hinsicht die möglichen Steuerersparnisse bei der von Ihnen gewünschten Denkmalschutzimmobilie errechnen. Nehmen Sie diese fundierten Informationen in Anspruch, es geht um ganz erhebliche finanzielle Vorteile für Sie. Viele Anleger konnten bereits von unserer Beratung profitieren und generierten auf diese Weise Steuervorteile von teilweise über 40 Prozent beim Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie. Darauf zu verzichten hieße, die vom Staat gewährte Förderung zu verschenken. Immerhin handelt es sich auch um Ihr Steuergeld, das Sie an anderer Stelle auf Ihre Einkünfte bezahlen.