Denkmalimmobilien – Was versteht man darunter?

In jedem Bundesland, jeder Region und jeder Stadt gibt es Immobilien die unter Denkmalschutz stehen. Sinn des Denkmalschutz ist die Wiederherstellung und der Erhalt von Zeitzeugen unserer Geschichte und Vergangenheit. Der Staat betrachtet dies als seine Aufgabe und fördert daher die Investitionen in Denkmäler.Ueberblick

Nicht nur historische Gebäude stehen oftmals unter Denkmalschutz sonder auch durch geschichtliche Aspekte geprägte Gebäude oder auch militärisch genutzte Gebäude können in den Denkmalschutz einbezogen werden.

Grundgedanke des Denkmalschutz

Bereits im 18. Jahrhundert bestand das Bestreben besondere Gebäude auch besonders zu schützen. Hier galt die oft für Klöster, Burgen und Herrschaftshäuser. Auch Kirchen und Klöster sind oftmals in den Denkmalschutz einbezogen Die Möglichkeit der Kapitalanlage spielte jedoch zu dieser frühen Zeit noch gar keine Rolle.

Mitte des 19. Jahrhundert änderte sich die Betrachtung des Denkmalschutzes erheblich. Viele Städte haben damals im Zuge von Neubebauungen ganze Viertel mit alten Gebäuden abgerissen um Platz für die Neubebauung zu erhalten. Diese Eingriffe haben die Stadtbilder nachhaltig geprägt und es entstand der breite Wunsch diese historischen Gebäude zu erhalten und speziell zu schützen. Sowohl der Bund als auch die jeweiligen Bundesländer haben hier durch die Schaffung des Gesetzes für Denkmalschutz die Grundlage geschaffen. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Denkmalbehörde geprüft und überwacht.

Welche Gebäude sind schützenswert?

Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften und Voraussetzungen gibt es unterschiedlichste Gründe welche Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden können:

Außer auf Jahrhunderte alte Gebäude wie Kirchen, Klöster, Burgen, Schlösser und die dazugehörigen Grundstücke lässt sich der Begriff “Denkmalimmobilien” unter bestimmten Umständen auch auf Wohn- und Geschäftshäuser, Kulturstätten, Fabrikhallen und deren Umgebung sowie auf Kasernen und  Militärgelände ausdehnen.

Wie erfolgt die Einstufung als Denkmalimmobilie?

Welche Kriterien sind maßgeblich um eine Widmung eines Gebäudes zur Denkmalimmobilie zu befürworten:

  1. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Zeitzeugen der gesellschaftlichen Entwicklung. Hierzu zählen oftmals Gebäude welche die Bürger über die gesellschaftliche Entwicklung informieren und Hinweise über die Baukunst und Lebensweise von einzelnen Zeiträumen dokumentieren. Diese Objekte sind oftmals per Gesetz pauschal geschützt und viele von Ihnen sein Teil des Weltkulturerbes. In der Regel sind solche Objekte unverkäuflich.
  2. Städtebauliche oder landschaftsgestaltende Erhaltungsfunktion.
    Hier werden oftmals ganze Stadtviertel oder Areale in den Denkmalschutz einbezogen. Oftmals spricht man hier von Ensembles oder auch Bereichen die unter Denkmalschutz fallen
  3. Individuelle Aspekte zur Festlegung von Denkmalschutz
    Gebäude, die in der öffentlichen Betrachtung weniger eine Rolle spielen, können durch Antrag den Status Denkmalschutz verliehen bekommen. Die Voraussetzungen zur Gewährung werden durch das Landesamt für Denkmalpflege geprüft, dieses stellt auch die Gewährung fest. Dieses Amt prüft genau inwiefern die Erhaltung dieser Bauwerke eine gesellschaftliche oder historische Bedeutung hat. Es prüft eingehend, inwieweit die Erhaltung einzelner Immobilien dem öffentlichen Interesse dient. Dabei berücksichtigen die beauftragten Mitarbeiter, welchem historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Aspekt die fraglichen Bauten entsprechen. Oft handelt es sich bei solchen Gebäuden um Immobilien jüngerer Epochen wie z.B. Fabriken oder Wohnbauten des frühen 20. Jahrhunderts.
    Mit Eintragung in die so genannte Denkmalliste wird der Status als Denkmal öffentlich dokumentiert und ab dann sind somit die Gesetze und Vorschriften des Denkmalschutz hierauf anzuwenden. Speziell als Kapitalanlage sind Denkmalimmobilien aufgrund Ihres besonderen Charme und historischen Bedeutung sehr gefragt.
Welche Besonderheiten bestehen bei der Sanierung von Denkmalimmobilien?

Die Einstufung als Denkmal führt zum Erfüllen einiger Vorschriften und Auflagen welche durch den Eigentümer und die beauftragen Helfer bei der Sanierung einzuhalten sind. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch das Amt für Denkmalschutz kontrolliert und betrifft sämtliche Arbeiten im Außen- und Innenbereich der Denkmalimmobilie. Die Sanierung darf erst beginnen wenn eine denmalschutzrechtliche Genehmigung für die Sanierungsarbeiten vorliegt. Sogar einfachste Arbeiten am Gebäude sind hier zu regeln. Bei umfangreichen Sanierungsvorhaben gibt die Denkmalschutzbehörde zusätzlich eine Stellungnahme ab, welche automatisch Bestandteil der zu erstellenden Baugenehmigung wird.

  •  Die Ausgestaltung und das nähere Umfeld
    Sofern das unmittelbare Umfeld direkten Einfluss auf das Erscheinungsbild der Immobilie hat, dann greifen auch hier die Vorschriften des Denkmalschutz. In diesem Fall müssen alle Änderungen des Gebäudes und der umliegenden Grünanlagen in die Genehmigung einbezogen werden und die Umgestaltung nach des Vorschriften durchgeführt werden
  • Wahrung und der Erhalt der Denkmalimmobilie
    Im Mittelpunkt der Vorschriften steht die originalgetreue Wiederherstellung des Gebäude und hat somit höchsten Einfluss beim Aspekt eine Denkmalimmobilie zu kaufen. Alle Beteiligten, also Eigentümer, Achritekt und Bau-Fachkräfte müssen bei der Sanierung eng zusammenarbeiten und so die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten.
Denkmalimmobilien als Kapitalanlage

Die behördlichen Auflagen führen teilweise zu finanziellen Mehrbelastungen für die Eigentümer. Aus diesem Grund werden die Sanierungsaufwendungen bei Denkmalimmobilien steuerlich gefördert. Für viele Anleger ist der Kauf einer denkmalgeschützen Wohnung daher eine interessante Kapitalanlage. Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen muss der Erwerb vollzogen werden und eine entsprechende Genehmigung erteilt werden. Der Kauf muss immer vor der Sanierung der Denkmalimmobilie erfolgen.

Was erschwert die Sanierung einer zu schützenden Denkmalimmobilie?

Gerade bei Denkmalimmobilien die einer wohnwirtschaftlichen Nutzung dienen sollen ist es schwer den Spagat zwischen Denkmalschutz und moderner und hochwertiger Sanierung zu bewerkstelligen. Zum einen soll in der Außenansicht das historische Ebenbild erhalten und bewahrt werden, zum anderen sollen im Inneren die hohen und modernen Ansprüche in punkto Komfort und Energieeinsparung für die Bewohner ermöglicht werden können. Um eine lohnende Basis für die Kapitalanlage zu bilden sind zeitgemäße Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Gemeinsame Anstrengungen der Mitarbeiter des Denkmalschutz und der Fachleute der verschiedenen Baugewerke ermöglichen heutzutage aus unsanierten Denkmalimmobilien eine attraktive Kapitalanlage und hocheffiziente Eigentumswohnung zu machen. So können Denkmalimmobilien heute auch wärmegedämmt und mit Lärmschutzfenstern ausgestattet werden. Moderne Heizungsanlagen und Lüftungssysteme sparen zusätzlich eine Menge Energie und sind somit ein wesentlicher Beitrag zu einer energieeffizienten und umweltfreundlichen Sanierung.

Bietet die Denkmalschutzimmobilie einen gesellschaftlichen Nutzen als Kaptialanlage?

Nur durch die Investitionen aus privater Hand in Form von Kapitalanlegern können die Denkmalimmobilien erhalten werden und gleichzeitig in modernen Wohnraum umgewidmet werden. Der Altbaustil und die exklusive Ausstattung versprühen einen besonderen Reiz für Miet- und Kaufinteressenten. Die stadtnahe Lage der Immobilie und oftmals exponierte Lage erhöhen die Wohnqualität zusätzlich.

So betrachtet, hat der Erwerb einer Denkmalimmobilie eine Menge Vorteile für den Investor. Der Anleger leistet einen hohen kulturellen Beitrag zum Erhalt des Stadtbilds und erhält nach der Sanierung eine mehrfach gewinnbringende Kapitalanlage. Die Gebäude werden sowohl für die aktuelle als auch für zukünftige Generationen nutzbar und erhalten.

 

Diese Denkmalimmobilien sind aktuell im Angebot:

 

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